RATGEBER
Ja. Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Steuerermäßigung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber zieht zunächst die volle Lohnsteuer ab; eine mögliche Entlastung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welcher Auszahlungszeitpunkt sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Vor der Unterschrift prüfen
Bei einer Abfindung können der Zeitpunkt der Auszahlung, Teilzahlungen und Möglichkeiten der Altersvorsorge steuerlich entscheidend sein. Die meisten Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, solange der Vertrag noch nicht unterschrieben ist. Unser Festpreis-Check betrachtet Ihre individuelle Situation und liefert ein schriftliches Ergebnis.
Abfindungs-Check ansehen