FESTPREIS-CHECK · ABFINDUNG
Ihre Abfindung. Steuerlich durchdacht, bevor Sie unterschreiben.
Ob Sie als Führungskraft ausscheiden oder als Gesellschafter abgefunden werden: Wie viel von der Abfindung bei Ihnen ankommt, entscheidet sich meist vor der Unterschrift. Wir prüfen Ihre Situation und zeigen, welche Spielräume Sie noch haben.
Check anfragen
Am meisten bewirken wir, solange Aufhebungs- oder Abfindungsvertrag noch nicht unterschrieben sind.
So läuft der Check ab
Sie verlassen Ihren Arbeitgeber
Sie erhalten eine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag oder Vergleich und möchten wissen, was netto bleibt und wie Sie die Steuerlast senken können.
Sie scheiden aus einer Gesellschaft aus
Sie verlassen eine GmbH, Partnerschaft oder Personengesellschaft, oder Sie zahlen als verbleibender Gesellschafter eine Abfindung. Hier geht es um Bewertung, Veräußerungsgewinn und mögliche Schenkungsteuer.
Was wir prüfen
Für Arbeitnehmer
Fünftelregelung: Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Steuerermäßigung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Sie wirkt erst über die Steuererklärung. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und was Sie bis dahin einplanen müssen.
Zeitpunkt der Auszahlung: In welchem Jahr ist die Abfindung am günstigsten? Und wie wirkt ein späteres Arbeitslosengeld auf Ihren Steuersatz?
Teilzahlungen: Wann eine Aufteilung auf mehrere Jahre die Steuerermäßigung kosten kann.
Altersvorsorge: Ob sich die Einzahlung eines Teils in die betriebliche Altersversorgung oder eine Basisrente lohnt.
Für Gesellschafter
Bewertung Ihres Anteils: Ist die Abfindung angemessen, und wie verhält sie sich zum steuerlichen Wert?
Veräußerungsgewinn: Wie der Gewinn besteuert wird, ob Freibeträge oder ein ermäßigter Steuersatz greifen und wie sich das Ergebnis gestalten lässt.
Schenkungsteuer-Risiko: Liegt die Abfindung unter dem Steuerwert des Anteils, kann das Gesetz eine Schenkung an die verbleibenden Gesellschafter annehmen (§ 7 Abs. 7 ErbStG). Viele kennen dieses Risiko nicht. Es betrifft beide Seiten.
Gesellschaftsvertrag: Ob die Abfindungsklausel steuerlich Probleme auslöst.
Was Sie bekommen
Eine schriftliche Kurzanalyse Ihrer Situation. Eine Berechnung, was nach Steuern voraussichtlich bleibt. Konkrete Gestaltungsempfehlungen, priorisiert nach Wirkung. Ein Abschlussgespräch (30 Minuten, persönlich oder per Video).
So läuft der Check ab
01
Anfrage: Sie schildern kurz Ihre Situation über das Formular oder telefonisch.
02
Festpreis: Wir prüfen, ob der Check passt, und nennen Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis.
03
Unterlagen: Sie laden Ihre Unterlagen sicher und digital hoch.
04 · Ergebnis: Sie erhalten die schriftliche Analyse und besprechen sie mit uns. In der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Benötigte Unterlagen
Arbeitnehmer: Entwurf des Aufhebungsvertrags, letzte Gehaltsabrechnung, letzter Steuerbescheid, Angaben zum geplanten Auszahlungszeitpunkt
Gesellschafter: Gesellschaftsvertrag, Entwurf der Abfindungsvereinbarung, letzte zwei Jahresabschlüsse, letzter Steuerbescheid
Wer berät
Iris Tschatsch, LL.M., M.A. · Steuerberaterin · Partnerin. Wir beraten steuerlich und stimmen uns auf Wunsch mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht ab.
Häufige Fragen
Muss ich eine Abfindung versteuern?
Gilt die Fünftelregelung noch?
Lohnt sich der Check noch nach der Unterschrift?
Beraten Sie auch arbeitsrechtlich?
Was kostet der Check?
Bevor Sie unterschreiben: Lassen Sie uns kurz draufschauen.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung und Ihrem Festpreis.
Check anfragen
Oder rufen Sie an: +49 89 4111 877 – 0